Schulordnung

Schuljahr

Beginn des Schuljahres in der Kunstschule Neustadt entspricht dem gesetzlichen jeweiligen Beginn des Schuljahres an den allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz. Die Herbst-, Weihnachts- und Osterferien ist die Kunstschule zur üblichen Zeiten durchgehend geöffnet: 16:00-19:00

Während der Sommerferien wird es zu anderen Zeiten unterrichtet. Da die Kunstschule an den Ferienprogramm der Stadt Neustadt beteiligt ist, wird der Kunstunterricht nach jeweiligen Kursen des Ferienprogramms angepasst.

Anmeldebedinungen und Kündigung

Die Anmeldungen können per Post, per Fax, per email gesendet werden, oder persönlich bei der Kunstschule Neustadt abgegeben werden. Mit der Anmeldung wird zugleich das Einverständnis zur geltenden Schul- und Gebührenordnung erklärt.

Eine schriftiche Kündigung kann bei fortlaufenden Kunstlehrgängen nur zum Monatsersten erfolgen und muss jeweils einen Monat vorher der Kunstschule vorgelegt werden.

Zahlungen der Kurs- und Lehrgangsgebühren

- Die Zahlung von Lehrgangsgebüren ist jeweils zu Monatsbeginn im Voraus zu zahlen und ist nur in Form vom Lastschriftverfahren möglich. Die Einzugsermächtigung ist mit der Anmeldung auszufüllen.

 

- Die Zahlung von Kursgebüren ist mit der Anmeldung fällig und muss bis spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltung auf das Konto von der Kunstschule Neustadt überwiesen werden.

Rechtshinweis

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